Platzordnung

Vorwort

Sehr geehrte Campinggäste,

Familie Landstorfer und die Platzleitung heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen die Zeit auf unserem Campingplatz so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit den folgenden Regelungen dieser Campingplatzordnung versuchen wir, einen Interessenausgleich herzustellen, um allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Wir bitten Sie deshalb im Interesse aller anwesenden Gäste, sich an diese Campingplatzordnung zu halten und somit einen Beitrag zu leisten, allen einen möglichst angenehmen, ungestörten und erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen.

 

 

1. Anreise/Check-In

Die Anreise ist von 14:00 bis 17:00 Uhr möglich.
Geschafft, Sie sind bei uns angekommen. Schön, dass Sie da sind. Bitte melden Sie sich umgehend an der Rezeption an.

 

2. Anmeldung

Besucher unserer Campinggäste müssen sich ebenso an der Rezeption anmelden.
Bitte beachten Sie, dass aus versicherungstechnischen Gründen nicht angemeldete Personen unseren Platz nicht betreten dürfen. Die Anmeldung kann ebenso über unser Onlineportal (https://natur-und-camping-am-nationalpark.campalot.de) erfolgen.

 

3. Eintritt/Einfahrt/Durchfahrt

Beim Abstellen von Kraftfahrzeugen, Campern, Wohnwagen und dergleichen oder beim Aufstellen von Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals.

Rettungswege sind immer freizuhalten.

Auf dem gesamten Platz gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT 7 km/h. Dies gilt auch für Zweiräder.

 

4. Stolperfallen

Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltbefestigung, Schnüre oder anderes Campingzubehör behindert oder gefährdet wird.

 

5. Sauberkeit

Auf Sauberkeit legen Sie sicherlich ebenso großen Wert wie wir. Um allen unseren Gästen immer saubere Toiletten und Duschen anbieten zu können, sind wir hier auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Verlassen Sie deshalb den Sanitärbereich so, wie Sie in gerne vorfinden würden.
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitäranlagen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener betreten und benutzen.
Das Rauchen in den Sanitärräumen ist verboten.

 

6. Schall und Lärm

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so ein, dass Sie andere Personen nicht belästigen. Bitte vermeiden Sie während der Platzruhezeiten unnötigen Lärm.

 

7. Platzruhezeiten

Die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr
Die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr
Die Schranke ist während dieser Zeiten geschlossen.
Während der Platzruhe sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen untersagt.
Während der Nachtruhe ist das Befahren (ausgenommen Notarzt und Feuerwehr) mit motorisierten Fahrzeugen strikt untersagt.

 

8. Standgebühr

Die entrichtete Gebühr ist eine reine Standgebühr und bietet keinerlei Versicherungsschutz.
Der Betreiber haftet nicht für:
– herabfallende Äste und dergleichen.
– Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
– Schäden, die dem Gast durch Wild, Überspannung, Brand, Sturm oder sonstige Witterungseinflüsse oder deren Folgen auf dem Parkplatz sowie dem Campingplatz entstehen.
– Schäden, die durch Ausfall oder Störung von Strom- und Wasserversorgung oder sonstiger Infrastruktur entstehen.

 

9. Hunde

Unsere vierbeinigen Freunde sind bei uns grundsätzlich Willkommen. Um jedoch das funktionierende Miteinander zu gewährleisten, gelten ein paar Regeln.
Es gilt für ALLE Hunde auf dem gesamten Campinggelände jederzeit Leinenpflicht. Selbstverständlich sind alle Häufchen durch den Hundebesitzer zu entfernen.
Hunde bitte nicht mit in den Sanitärbereich und den Saunabereich nehmen. Bei bestimmten Hunderassen bzw. bei auffälligem Verhalten oder Aggression des Tieres behält sich der Betreiber vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Hund sowie die Besitzer des Platzes zu verweisen bzw. ein Zutrittsverbot auszusprechen.

 

10. Abreise/Check-Out

Am Abreisetag ist:
– für unsere Campingäste Check-Out bis 11:00 Uhr,
Die Abreise selbst muss bis 12:00 Uhr erfolgen.
Bei verspäteter Platzräumung behalten wir uns vor, zu den üblichen Konditionen eine weitere Übernachtung abzurechnen, da sich für die nachfolgenden Wartungs- und Pflegetätigkeiten unnötige Wartezeiten ergeben.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Platzgebühr.
Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Platz (d.h. insbesondere frei von Müll und zurückgelassenen Gegenständen).

 

11. Grillen

Das Grillen mit Gas ist, unter Rücksichtnahme auf andere Gäste, erlaubt.
Das Grillen mit Holz oder Holzkohle ist nur am öffentlichen Grillplatz erlaubt.
Offenes Feuer (Lagerfeuer) ist auf den Stellplätzen untersagt!

 

12. Abfall/Müll/Entsorgung

Für den gesamten Abfall/Müll, der während des Aufenthalts auf dem Platz durch seine Anwesenheit entstanden ist, übernimmt jeder Campinggast, Dauercamper oder sonstiger Besucher persönliche Verantwortung. Eltern und Erziehungsberechtigte übernehmen dies selbstredend für ihre Kinder.
Restmüll und Papierabfälle können nur in speziell hierfür vorgesehenen Behältern innerhalb gekennzeichneter Bereiche entsorgt werden. Es darf lediglich Hausmüll entsorgt werden.
Für Flaschen und Dosen stehen entsprechende Container zur Verfügung.
Für Chemikal-Entsorgung gibt es einen separaten Raum.
Die Entsorgung für Grauwasser befindet sich bei den Parkplätzen am Wendehammer.
Für Grauwasser ohne Tank muss ein Eimer untergestellt werden und darf nicht in das Erdreich abgelassen werden.
Jegliche Lagerung oder Entsorgung von über normalem Hausmüll hinausgehenden Arten von Müll wie z.B. Sperrmüll oder Elektroschrott ist strikt untersagt. Dieser ist ausschließlich beim gemeindlichen Wertstoffhof zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung ist der Betreiber berechtigt, verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerten Abfall auf Kosten des Verursachers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

 

13. Hausrecht

Der Betreiber ist berechtigt, dass Hausrecht auszuüben. D. h. er kann Aufnahme oder Einlass von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, sofern diese dem Interesse der Platzleitung, respektive der Platzordnung wissentlich oder nicht wissentlich zuwiderhandeln. Die Platzleitung ist jederzeit berechtigt entsprechende Maßnahmen umzusetzen, sobald erkennbar ist, dass die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit gefährdet ist.

Wir weisen darauf hin, dass wir ein inhabergeführter privater Campingplatz sind.

 

 

Zusatzregeln für Dauercamper:

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Dauerplatz und sonstige Anlagen und Einrichtungen des Platzes pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung des Betreibers, Wohnwagen oder Vorzelt mit festen An- oder Umbauten zu versehen oder den gemieteten Platz mit festen Umzäunungen zu begrenzen. Der Abstand zum Nachbarplatz beträgt je nach Stellplatzgegebenheit mindestens 0,5 Meter.

Die Erstellung und der Betrieb von An-, Zu- oder Neubauten (z.B. Markisen, Garten- oder Gerätehäuschen, feste Überdachungen, Pavillons, etc.) ist ebenfalls schriftlich, nur in Absprache und mit vorheriger Genehmigung durch den Betreiber zulässig. Die nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Genehmigte Baumaßnahmen sind spätestens nach drei Monaten abzuschließen. Es gilt das Genehmigungsdatum.

Jeder Stellplatzmieter ist verpflichtet seinen Rasen stets kurz und sauber zu halten und dem aktuellen Wachstum entsprechend, regelmäßig zu mähen. Die am gemieteten Stellplatz befindlichen Büsche, Sträucher und angrenzenden Hecken sind allseitig zu schneiden (mind. 2x jährlich), das herabfallende Laub ist zu entfernen. Geschnittenes Gras, sowie Laub und kleine Zweige sind ausschließlich und vollständig in den bereitgestellten Container zu bringen, da eine gesonderte Entsorgung stattfindet.

Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition und Feuerwerkskörpern ist ganzjährig und ohne Ausnahme verboten!

Offene Feuerstellen, welche mittels Feuerschale oder anderen ausschließlich hierfür vorgesehenen Objekten begrenzt werden, sind mit Rücksichtnahme auf andere Gäste (Rauchentwicklung) erlaubt.
Der Feuerstellenbetreiber hat sich vor dem Entzünden, über wechselnde Wetterbedingungen (Wind/Sturm) über die gesamte Dauer zu informieren. Geeignete und angepasste Löschmittel sind immer bereitzustellen. Das Feuer darf nie unbeaufsichtigt brennen. Der Feuerstellenbetreiber stellt die Brandwache sicher. Bei Waldbrandstufe 3 ist offenes Feuer verboten!

Auf dem Campingplatz stehen zu Brandbekämpfung an deutlich gekennzeichneten Stellen Feuerlöscher zu Verfügung. Ist ein Feuer ausgebrochen bzw. wird ein solches bemerkt, ist unverzüglich die EuroNotrufnummer 112 zu verständigen.
Der Einsatz von Feuerlöschern ist umgehend der Platzverwaltung zu melden.

Pro Dauerstellplatz ist das Abstellen von einem Kfz erlaubt. Weitere Kraftfahrzeuge sind auf der unteren großen Parkfläche abzustellen. Rettungswege sind immer freizuhalten.

Das Befestigen von Wäscheleinen oder Stromkabeln an Bäumen ist nicht gestattet. Die Stromkästen müssen jederzeit frei zugänglich sein

Gasprüfung: Bei Verwendung von Flaschengas ist jeder Mieter verpflichtet, eigenverantwortlich die vorgeschriebene „Gasprüfung“ termingerecht (alle 2 Jahre) durchführen zu lassen und an der Rezeption vorzulegen. Aus Sicherheitsgründen muss die Platzleitung bei abgelaufener Prüfplakette oder Nichtvorlage der Prüfbescheinigung Maßnahmen ergreifen, die bei weiterer Nichteinhaltung zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen kann. Bei stillgelegten Anlagen ist ebenfalls ein Nachweis zu erbringen.

Das Treiben von Handel oder sonstigen gewerblichen Tätigkeiten oder Vermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erlaubt.

Der Stellplatz darf nicht als fester Erstwohnsitz genutzt werden.
Ein Zweitwohnsitz darf bis max. 180 Tage im Jahr genutzt werden. Die Untervermietung, Abgabe oder Überlassung des Mietobjektes auch nicht in Teilen an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

Der Betreiber haftet nur im Rahmen der normalen Haftpflicht. Er haftet nicht für Schäden und Verlust am Eigentum des Mieters.
Der Mieter versichert sich selbst. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Einrichtung des Campingplatzes, sowie des Eigentums und der Gesundheit anderer, wenn Sie von Ihm, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern verschuldet werden.

Clubraum: Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung der Mietverträge für die Dauercamper tritt die Nutzungserlaubnis des Clubraums in Kraft. Der Clubraum ist eine freiwillige Leistung der Betreiber ohne Rechtsanspruch und gilt bis auf Widerruf.
Die Nutzung des Clubraums für die Dauercamper ist nur gültig für die Dauer des laufenden Mietvertrags und verfällt mit dessen Kündigung.

Diese Vereinbarung erlischt ohne Widerspruchsrecht, wenn der Clubraum an Dritte vermietet, verpachtet oder verkauft wird.